17. November 2004 – Vortrag Dr. Maria Rutowska

Zeitgeschichtlicher Vortrag und Diskussionsforum in Berlin mit Dr. Maria Rutowska, Poznan, über die Vertreibung der polnischen Bevölkerung aus dem Reichsgau Wartheland in das Generalgouvernement 1939-1941. Polnischsprachiger Vortrag mit deutscher Übersetzung (Elzbieta Blumenbach)

In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin und der Stiftung Haus der Demokratie

Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurden im deutsch besetzten Westen Polens 1939-45 Hunderttausende Polen und Juden aus ihren Wohnungen, Häusern und Höfen vertrieben, entschädigungslos enteignet und deportiert. Sowohl die Deportationen der Juden wie auch die der Polen waren in Berlin zentral geplant worden. Die polnische Zeithistorikerin Maria Rutowska berichtet über diese Vertreibungen. Sie befaßt sich seit Mitte der 1980er Jahre mit der nationalsozialistischen Besatzungszeit in Westpolen während des Zweiten Weltkriegs und publizierte letztes Jahr ein Buch zu diesem Thema.

Veranstaltungsort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Berlin, Greifswalder Str. 4, Robert-Havemann-Saal

Maria Rutowska, Wysiedlenia ludnosci polskiej
z Kraju Warty do Generalnego Gubernatorstwa 1939 – 1941
(Prace Instytutu Zachodniego Nr. 71).
Instytut Zachodni, Poznan 2003.
ISBN 83-87688-42-8.
238 Seiten und 62 Seiten Anhang
PLN 45,00

Nach Angaben der Autorin ist die erste Auflage vergriffen. (November 2004)

Das Grundziel der Nazi-Ideologie, das dann auch in der Politik des Dritten Reiches gegenüber Osteuropa verfolgt wurde, war die Einbeziehung dieser Gebiete in den deutschen “Lebensraum” und deren “Germanisierung”. Das bedeutete, dass die “fremden” Völker von dort entfernt und ausgewählte Deutsche dort angesiedelt werden sollten. Zu den effektivsten Maßnahmen zur Realisierung der nationalsozialistischen Expansionspolitik in den besetzten polnischen Gebieten zählte die Zwangsaussiedlung der einheimischen Bevölkerung, die mit wachsendem Nachdruck während der ganzen Dauer des Zweiten Weltkriegs durchgeführt wurde.

Auf der Basis von zwei Verordnungen Hitlers vom 8. und vom 12. Oktober 1939 wurden die im Zweiten Weltkrieg von den Deutschen besetzten polnischen Gebiete in zwei Teile aufgespalten: Ein Teil wurde in das Reich eingegliedert, der andere erhielt den Status eines Generalgouvernements für die besetzten polnischen Gebiete (GG). In den in das Dritte Reich eingegliederten polnischen Gebieten wurde erstmalig die Konzeption der “Germanisierung” verwirklicht. Dieses wichtige Ziel der deutschen Kolonisationspolitik wurde am weitreichendsten im “Reichsgau Wartheland” verwirklicht, der vollständig aus besetzten polnischen Gebieten gebildet worden war. Die Entfernung der “fremdvölkischen” polnischen Bewohner sollte vor allem durch Aussiedlungsmaßnahmen verwirklicht werden. Von Dezember 1939 bis Mitte März 1941 waren davon mehr als 280 000 Polen und Juden betroffen; das waren mehr als 76 % der insgesamt 365 000 Menschen aus den in das Reich eingegliederten polnischen Gebieten.

Mit der Problematik der Planung und Realisierung der deutschen Aussiedlungs- und Kolonialisierungspolitik auf polnischem Boden während der deutschen Besatzung haben sich schon viele Historiker, Juristen, Ökonomen und Vertreter anderer wissenschaftlicher Disziplinen beschäftigt. Davon zeugt die inzwischen veröffentlichte reichhaltige Quellen- und Forschungsliteratur. In diesen Arbeiten werden eigentlich alle Aus- und Umsiedlungsformen beschrieben, die die deutsche Besatzungsmacht gegenüber der polnischen Bevölkerung während des Krieges angewandt hat; es fehlte jedoch bisher eine zusammenfassende Untersuchung der Aussiedlung der Polen aus den in das Reich eingegliederten polnischen Territorien in das Generalgouvernement, die sowohl quantitativ als auch qualitativ eine eigenständige Kategorie darstellt. Denn in das GG wurden von 1939 bis 1941 in organisierten Aktionen etwa 365 000 Personen umgesiedelt, die von der Besatzungsmacht genau definierten Bevölkerungsgruppen angehörten. Für die Durchführung der Aussiedlungen wurden besondere Institutionen geschaffen und eigene Vorschriften und Verfügungen über die anzuwendenden Methoden ausgearbeitet sowie bestimmte Polizeieinheiten eingesetzt.

Die Untersuchung gliedert sich in fünf Teile, die folgende Themen behandeln: Die Aus- und Umsiedlungsaktionen auf den besetzten polnischen Territorien in den Jahren 1939 bis 1945; die Pläne und der Umfang der Aussiedlungen aus dem Warthegau in das Generalgouvernement 1939 bis 1941; die Organisation und die Durchführungsformen der Aussiedlungen; die Umsiedlerlager in Großpolen (Wielkopolska) sowie die Organisation und der Verlauf der Transporte. Neben der schon vorhandenen Literatur und den veröffentlichten Dokumenten stützt sich die Arbeit vor allem auf die Akten des “Chefs der Sicherheitspolizei und der Umwandererzentralstelle Posen”. Ferner wurden andere deutsche Dokumente über die Aussiedlungen hinzugezogen, darunter die Transportlisten der ausgesiedelten Polen, die in verschiedenen Archiven lagern. Genutzt wurden auch die Akten über die von der “Kreiskommission zur Untersuchung der Verbrechen gegen das polnische Volk” des Instituts des Nationalen Gedenkens in Poznan durchgeführten Verfahren mit den persönlichen Bekundungen, Berichten und Erinnerungen der von den Aussiedlungen betroffenen Personen; denn sie enthalten eine Menge Fakten, enthüllen die verschiedenen Vorgehensweisen der Besatzungsmacht und zeigen, wie die polnische Bevölkerung darauf reagiert hat.

Die Durchführung der “Volkstumspolitik” in den dem Deutschen Reich einverleibten Gebieten wurde dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, übertragen, der mit der Verordnung vom 7. Oktober 1939 zum “Reichskommissar für die Festigung des Deutschen Volkstums” (RKFDV) ernannt worden war. Er erließ am 30. Oktober 1939 eine Verfügung über den Beginn der Aussiedlung der polnischen Bevölkerung. Den Auftrag für deren Durchführung auf den verschiedenen dem Reich eingegliederten und dem GG angeschlossenen Gebieten erhielten die Inspektoren der Sicherheitspolizei (Sipo) und des Sicherheitsdienstes (SD). Unmittelbar beteiligt an den Aktionen waren Gendarmerie, Schutzpolizei, Selbstschutz sowie SA- und SS-Einheiten. Für die Durchführung der Umsiedlungsaktionen wurden besondere Behörden eingerichtet, an deren Spitze Funktionäre des Sicherheitsdienstes (SD) standen. Deren Bezeichnungen wurden verschiedentlich verändert – von anfangs “Stab für die Evakuierung und den Abtransport der Polen und Juden in das Generalgouvernement” zu “Sonderstab für die Aussiedlung der Polen und Juden”, “Umwanderungsstelle” und ab April 1940 zu “Umwandererzentralstelle” (UWZ).

Die Aussiedlung der polnischen Bevölkerung aus dem Warthegau in das GG vollzog sich in verschiedenen Etappen. Der “Erste Nahplan” wurde von Anfang November bis zum 17. Dezember 1939 ausgeführt. In diesem Zeitraum wurden aus dem Gebiet 87 883 Personen, zumeist Polen, deportiert. Im Rahmen des darauf folgenden “Zwischenplans” wurden vom 10. Februar bis zum 15. März 1940 aus diesem Gebiet 40 128 Polen ausgesiedelt, darunter 13 304 Personen aus der Stadt und dem Kreis Posen. Die höchste Zahl erreichten die Aussiedlungen in das GG mit 121 594 Personen infolge des nächsten Plans (”Zweiter Nahplan”). Er wurde von Mai 1940 bis zum 20. Januar 1941 durchgeführt. Außerdem wurden bis zum 15. März 1941 aus dem Warthegau weitere 19 226 Personen in das GG ausgesiedelt. Insgesamt betrug damit die Zahl der von November 1939 bis März 1941 aus dem Warthegau ins GG Ausgesiedelten nach zeitgenössischen deutschen Angaben 280 606 Personen.

Der Auswahl der für die Aussiedlung bestimmten Polen richtete sich u.a. nach folgenden Kriterien: eine politische und gesellschaftliche Aktivität sowie ggf. Voraussetzungen für eine führende Rolle in der konspirativen Tätigkeit der polnischen Unabhängigkeitsbewegung, Zugehörigkeit zur polnischen Intelligenz, der Besitz größeren Vermögens und der Wohnsitz. Oft spielte auch eine ablehnende Haltung ortsansässiger Deutscher gegenüber bestimmten Polen eine Rolle.

Die einzelnen Aussiedlungsaktionen der polnischen Bevölkerung begannen damit, dass die jeweiligen Ortschaften oder in den Städten ganze Stadtviertel oder Straßen von starken Polizeikordons umstellt wurden. Dies geschah meist in den späten Abendstunden oder frühmorgens. Auf diese Weise wollte man die Aussiedler zu Hause antreffen, überraschen und zugleich eine frühzeitige Vorbereitung auf die “Evakuierung” verhindern. Zum Packen der zur Mitnahme erlaubten Dinge wurde meist nur eine halbe Stunde Zeit gelassen, selten mehr. Gestattet wurde die Mitnahme von Handgepäck, das in der ersten Phase der Umsiedlung pro Erwachsenen12 kg und vom Frühjahr 1940 an 25 oder 30 kg nicht überschreiten durfte. Für Kinder galt die Hälfte des Gewichts. Mitgenommen werden durften: warme Kleidung, Decken, Trink- und Essgefäße, Lebensmittel für einige Tage und Dokumente. Die Polen durften von ihrem Geld 200 Zl.., Juden nur 50 Zl. pro Person mitnehmen. Vom 11. Dezember an betrug die Obergrenze für Polen 100 Zl. Später wurde diese Quote für Polen auf 50 RM, für Juden auf 25 RM festgesetzt. Darüber hinaus gehende Summen und Eigentum wurden konfisziert – einschließlich aller Wertgegenstände wie Schmuck (mit Ausnahme von Eheringen). Eine besondere Härte für die polnischen Aussiedler stellten die Durchsuchungen dar, die mit außerordentlicher Rücksichtslosigkeit vorgenommen wurden. Mit den polnischen Aussiedlern ging man ohne Rücksicht auf Gesundheit und Alter brutal um; wenn Widerstand geleistet wurde, wurde Waffengewalt eingesetzt. Die Aussiedler mussten zu Fuß zu den Sammelstellen oder zu den Transportwagen gehen oder wurden dorthin gefahren. Ein Teil von ihnen wurde nach dem Abtransport zum Bahnhof sofort ins GG verfrachtet.

Die ausgesiedelten Polen wurden jeder Widerstandsmöglichkeit oder Weigerung, ihren bisherigen Wohnsitz zu verlassen, beraubt. Ihnen wurden keinerlei Rechte zugestanden, aufgrund derer die Besatzer eine Entscheidung zur Zwangsaussiedlung oder zur Enteignung hätten zurücknehmen können.

Ein Teil der ausgesiedelten Polen und Juden wurde sofort ins GG verbracht;die übrigen wurden vor der endgültigen Deportation in besonders eingerichteten Umsiedlungslagern untergebracht. In der Anfangsphase wurden diese in allen Gebietsabschnitten der annektierten Gebiete eingerichtet; aber nach der Schaffung der UWZ wurden alle Aussiedler vor der endgültigen Abschiebung ins GG in einigen großen Umsiedlerlagern in Lódz untergebracht. Angesichts der schon vorhandenen Untersuchungen wurde in der vorliegenden Arbeit auf eine Beschreibung der Lager in Lódz verzichtet. Dafür wurden einige Lager auf dem Gebiet Großpolens (Wielkopolska) in den Jahren 1939/40 behandelt; das im neuen Warthegau am stärksten von den Aussiedlungen betroffen war.

Das Hauptdurchgangslager wurde im November 1939 in Posen, im Stadtteil Glówna, eingerichtet, von wo aus bis zum 20.Mai 1940 insgesamt 32 986 Personen ins GG verbracht wurden. Unter diesen waren 31 424 Polen, 1 112 Juden und 450 Zigeuner. Die überwiegende Zahl der Aussiedler, etwa 25 000, waren Bewohner der Stadt und des Kreises Poznan. Außerdem wurden von diesem Lager aus Bewohner anderer Ortschaften Großpolens ins GG verbracht.
In dem untersuchten Gebiet wurden außerdem Lager in folgenden Ortschaften eingerichtet: in Cerekwica, Kreis Jarocin (Internierungslager Zerkheim), in Dobrzyca, Kreis Krotoszyn (Lager Dobberschütz), in Gniezno (Durchgangslager Gnesen), in Kowanówko und Bablin, Kreis Oborniki (die Lager Südhof, Gratz, Warthegau), in Nowe Skalmierzyce, Kreis Ostrów Wielkopolski (Lager Skalmierschütz, später Neu-Skalden).
Die Lager verfügten nicht über Gebäude, die für das Leben von Menschen für mehrere Tage ausgestattet waren. In allen Aussiedlerlagern herrschten Hunger, Kälte und unvorstellbare sanitäre Verhältnisse. Diese ungewöhnlich schweren Existenzbedingungen führten zu häufigen Erkrankungen, in einigen Fällen mit Todesfolge.
Die ausgesiedelten Polen und Juden wurden in den Lagern meist mehrere Tage oder länger gefangen gehalten und dann per Bahn ins GG transportiert. Dabei wurden sie über alle Maßen eng und unter schlimmsten sanitären Bedingungen, überwiegend in ungeheizten Güterwagen, seltener in Personenwagen, und ohne warme Mahlzeiten zusammengepfercht. Alle diese Umstände führten bei den Transporten zu zahlreichen Todesfällen, vor allem bei kleinen Kindern.

Die in den ersten Kriegsjahren aus dem Warthegau ausgesiedelten Polen wurden ins GG verbracht. Ab 1940 wurde ein Teil der ausgesiedelten Polen auch zur Zwangsarbeit ins Reich entsandt. Als im März 1941 die Aussiedlungen ins GG eingestellt wurden, um die intensive Ansiedlung von Deutschen nicht zu stören, setzten Aktionen innerer Umsiedlung und Vertreibungen von Polen ein. Sie wurden immer häufiger und in immer größerem Umfang mit Verschickung zur Zwangsarbeit ins Reich oder in andere besetzte Länder verbunden. Die Umsiedlungen und Vertreibungen umfassten in den Jahren 1941 bis 1944 über 345 000 Personen. Insgesamt wurden so in den Jahren 1939 bis 1944 625 631 Personen ins GG ausgesiedelt oder umgesiedelt und vertrieben.; im gesamten besetzten Polen erreichte die Zahl fast 839 000 Menschen.

Die in diesem gewaltigen Umfang vorgenommenen Aussiedlungen und die Methoden ihrer Ausführung bewirkten bei den Polen eine gewaltige Erschütterung und hinterließen das Gefühl, grausam behandelt zu werden. Das wurde noch dadurch verschärft, dass sie eine gewalttätige Vertreibung ganzer Familien aus den Häusern und Wohnungen und den Raub ihrer Habe bis dahin nicht gekannt hatten. Denn damit diskriminierten die nationalsozialistischen Okkupanten die polnische Bevölkerung.

 

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